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BISMARCKGROTTE |
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Die Bismarckgrotte ist ein besonders geschütztes Naturobjekt und ein europaweit bedeutendes Fledermausquartier. In den letzten Jahren haben die Besucherzahlen stark zugenommen. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf die Höhle, ihre Umgebung und auf bedrohte Tierarten.
Deshalb gilt jeweils vom 15. Oktober bis 15. April ein generelles Betretungsverbot ! Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.
Kommerzielle Führungen und Veranstaltungen jeder Art sind rechtzeitig vorher beim Forstbetrieb Schnaittenbach unter der Tel.-Nr.: 09622-7197-0 zu beantragen und nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet! |
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Im Herbst 2011 werden die Winter-Vergitterungen an der Bismarckgrotte durch die Bayerischen Staatsforsten optimiert. In dieser Zeit wird auch der bisher durch Baumstämme verlegte Nebeneingang neben dem Nordeingangsschacht im Auftrag der höheren Naturschutzbehörde der Regierung der Oberpfalz mit einem Gitter verschlossen. |
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Helfen Sie mit, unsere Natur in ihrer Einmaligkeit zu erhalten! |
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siehe auch http://www.fhkf.de/hoehlen/bismarckgrotte/
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Alfelder Windloch | Breitensteiner Bäuerin
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