Textversion Landesverband für Höhlen- und Karstforschung in Bayern e.V. (LHK)
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ESPERHÖHLE BEI LEUTZDORF
 

Die Esperhöhle ist ein bedeutendes Naturhabitat und gemäß eines Erlasses des zuständigen Landratsamtes Ebermannstadt streng geschützt !

In der Fledermausschutzzeit vom 1. Oktober bis 15. April ist eine Befahrung der Schachthöhle verboten !

Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.

Achtung, Absturzgefahr !

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Maßnahme.
Helfen Sie mit, unsere Natur in ihrer Einmaligkeit zu erhalten!

 

siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Esperh%C3%B6hle

 

Erzgrube b. Rothenstein (Grubschwart) | Fellnerdoline bei Gößweinstein