Die Esperhöhle ist ein bedeutendes Naturhabitat und gemäß eines Erlasses des zuständigen Landratsamtes Ebermannstadt streng geschützt !
In der Fledermausschutzzeit vom 1. Oktober bis 15. April ist eine Befahrung der Schachthöhle verboten !
Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.
Achtung, Absturzgefahr !
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Maßnahme. Helfen Sie mit, unsere Natur in ihrer Einmaligkeit zu erhalten! |