Auf dieser Seite sind lokale Regelungen und Ansprechpartner einiger ganzjährig oder in der Winterzeit verschlossener Höhlen Bayerns aufgelistet. Es sollen damit die Hintergründe der jeweiligen Verschließung transparent werden, und Wege aufgezeigt werden, wann und wie ggf. auch solche Höhlen aufgesucht werden können.
Leider kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Höhlenaufbrüchen und Vandalismus in Höhlen, was einen auf Vertrauen gebauten "Goldenen Weg" schwierig macht und manchmal doch besondere Maßnahmen erzwingt. Höhlenverschlüsse sind wohl überlegte Maßnahmen und deshalb zu respektieren. Ein illegaler Zutritt oder eine gewaltsame Öffnung von verschlossenen Höhlen ist grundsätzlich untersagt und wird ggf. empfindlich bestraft.
Einige besonders geschützte Höhlen:
Alfelder Windloch » Winterverschließung vom 1. Oktober bis 31. März. Zuständig: Landkreis Nürnberger Land.
Bismarckgrotte » Winterverschließung vom 15.Oktober bis 15. April; Ansprechpartner ist das LRA Amberg-Sulzbach.
Breitensteiner Bäuerin » Bedeutendes Fledermausquartier. Keine Befahrungen in der Fledermausschutzeit Oktober - April !
Erzgrube b. Rothenstein (Grubschwart) » Ganzjährig verschlossen (Lebensgefahr). Besichtigung des Objektes nur von außen. Ansprechpartner ist der Staatsforst Kipfenberg.