Textversion Landesverband für Höhlen- und Karstforschung in Bayern e.V. (LHK)
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BESONDERS GESCHÜTZTE HÖHLEN (LISTE)
 

Auf dieser Seite sind lokale Regelungen und Ansprechpartner einiger ganzjährig oder in der Winterzeit verschlossener Höhlen Bayerns aufgelistet. Es sollen damit die Hintergründe der jeweiligen Verschließung transparent werden, und Wege aufgezeigt werden, wann und wie ggf. auch solche Höhlen aufgesucht werden können.

Leider kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Höhlenaufbrüchen und Vandalismus in Höhlen, was einen auf Vertrauen gebauten "Goldenen Weg" schwierig macht und manchmal doch besondere Maßnahmen erzwingt. Höhlenverschlüsse sind wohl überlegte Maßnahmen und deshalb zu respektieren. Ein illegaler Zutritt oder eine gewaltsame Öffnung von verschlossenen Höhlen ist grundsätzlich untersagt und wird ggf. empfindlich bestraft.

 

Einige besonders geschützte Höhlen:

 

Alfelder Windloch » Winterverschließung vom 1. Oktober bis 31. März. Zuständig: Landkreis Nürnberger Land.

Bismarckgrotte » Winterverschließung vom 15.Oktober bis 15. April; Ansprechpartner ist das LRA Amberg-Sulzbach.

Breitensteiner Bäuerin » Bedeutendes Fledermausquartier. Keine Befahrungen in der Fledermausschutzeit Oktober - April !

Erzgrube b. Rothenstein (Grubschwart) » Ganzjährig verschlossen (Lebensgefahr). Besichtigung des Objektes nur von außen. Ansprechpartner ist der Staatsforst Kipfenberg.

Esperhöhle bei Leutzdorf » Winterbefahrungsverbot (Fledermausschutz)

Fellnerdoline bei Gößweinstein » Ganzjährig verschlossen (Gewässerschutz); Ansprechpartner ist das LRA Ebermannstadt.

Försterhöhle » Ganzjährig verschlossen. Besuchsmöglichkeit von Juni bis August. Schlüssel beim Gasthaus Rotes Ross, Waischenfeld

Frankendorfer Schacht » Ganzjähriger Schutz (Höhlenschutz). Ansprechpartner ist das LRA Bamberg.

Franzosenloch bei Etzdorf » Ganzjährig verschlossen (Gewässerschutz); Ansprechpartner ist das LRA Ebermannstadt.

Gaisloch bei Oberfellendorf » Ganzjährig verschlossen (Höhlenschutz); Privatbesitz

Geisloch bei Münzinghof » Winterverschluss zum Zwecke des Fledermausschutzes.

Grundlose Grube » Ganzjähriges Betretungsverbot (Naturschutz); Ansprechpartner ist das LRA Kelheim

Heidenloch bei Weißenbrunn » Winterverschluss zum Zwecke des Fledermausschutzes.

Helenenhöhle » Winterverschluss zum Zwecke des Fledermausschutzes.


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